Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Resilia IT, Darian Bogatzki (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Leistungen ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Der Auftragnehmer erbringt IT-Sicherheitsdienstleistungen in den folgenden Bereichen:
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Leistungen (Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB). Die Risikoanalyse ist eine Bestandsaufnahme — keine Garantie und kein Versprechen eines bestimmten Sicherheitsniveaus.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber die Bestellung über die Website abschließt (Risikoanalyse: durch Absenden der ausgefüllten Checkliste; Phishing-Monitoring/IT-Sicherheitscheck: durch Kaufbestätigung über PayPal oder Bestellung auf Rechnung) und der Auftragnehmer die Bestellung per E-Mail bestätigt.
(3) Mit dem Absenden der ausgefüllten Checkliste (Risikoanalyse) bzw. dem Abschluss der Bestellung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen AGB.
(1) Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass diese Geschäftsbeziehung ausschließlich zwischen Unternehmern (B2B) stattfindet. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB besteht für Unternehmer nicht.
(2) Sobald der Auftraggeber die Checkliste vollständig ausgefüllt und abgesendet hat, beginnt die Leistungserbringung (Auswertung, Analyse, Report-Erstellung). Ab diesem Zeitpunkt ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, da die Leistung unmittelbar nach Absenden begonnen wird und die erstellte Analyse auf den individuellen Angaben des Auftraggebers basiert (personalisierte Leistung).
(3) Beim Phishing-Mail Monitoring beginnt die Leistung mit der Aktivierung des Monitoring-Zeitraums. Beim IT-Sicherheitscheck beginnt die Leistung mit der Auftragsbestätigung.
(1) Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine freiwillige Geld-Zurück-Garantie für die Cyber-Risikoanalyse unter den folgenden kumulativen Voraussetzungen:
- sämtliche im Report identifizierten Sicherheitslücken
- die damit verbundenen Risiken und deren Zusammenhänge
- alle aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten und Lösungsvorschläge
- sowie die dargestellten Risikokosten (ALE/SLE-Berechnung)
(2) Der Auftraggeber muss den Antrag auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Reports schriftlich per E-Mail an info@resilia-it.de stellen und seine Kenntnis der oben genannten Punkte substantiiert und nachvollziehbar begründen.
(3) Die Entscheidung über die Erstattung liegt beim Auftragnehmer und erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grundlage der eingereichten Begründung. Die Geld-Zurück-Garantie ist ein freiwilliges Entgegenkommen und begründet keinen Rechtsanspruch über die gesetzlichen Regelungen hinaus.
(4) Die Geld-Zurück-Garantie gilt nicht für das Phishing-Mail Monitoring und den IT-Sicherheitscheck.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website des Auftragnehmers angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung).
(2) Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen.
(1) Die Leistungen des Auftragnehmers stellen eine Bestandsaufnahme und Risikoeinschätzung dar. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung oder IT-Fachberatung. Die im Report genannten Finanzkennzahlen (ALE, SLE, Bußgeldschätzungen) sind modellbasierte Annäherungswerte, die auf branchenüblichen Datenquellen basieren. Die tatsächlichen Kosten eines Sicherheitsvorfalls können erheblich von den berechneten Werten abweichen.
(3) Zweck der Leistungen ist ausschließlich:
- die systematische Identifikation von Sicherheitslücken und organisatorischen Schwachstellen
- die Darstellung möglicher finanzieller Risiken auf Basis anerkannter Frameworks (FAIR, DSGVO)
- die Empfehlung konkreter, praxistauglicher Optimierungsmaßnahmen
- sowie die Unterstützung bei der Dokumentation und Nachweisführung gegenüber Versicherungen, Auditoren und Aufsichtsbehörden
(4) Die im IT-Sicherheitscheck empfohlenen Produkte und Lösungen Dritter werden vom Auftragnehmer unabhängig und ohne Provisionsvereinbarungen bewertet. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Qualität, Verfügbarkeit oder Eignung der empfohlenen Drittprodukte.
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf das Dreifache der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Einzelauftrags.
(3) Weitergehende Haftungsansprüche — insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Cyberangriffen, Datenpannen oder IT-Sicherheitsvorfällen, die trotz ordnungsgemäßer Leistungserbringung eintreten — sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fragen in der Checkliste wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen zu beantworten. Wissentlich falsche oder irreführende Angaben können die Aussagekraft der Analyse beeinträchtigen. Eine Haftung des Auftragnehmers für fehlerhafte Ergebnisse aufgrund unzutreffender Angaben des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der in der Checkliste abgefragten Unternehmensdaten berechtigt ist.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Der Auftragnehmer wird die im Rahmen der Risikoanalyse erhaltenen Unternehmensdaten und Checklisten-Antworten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(1) Das Phishing-Mail Monitoring wird als Einmalkauf für die gewählte Laufzeit (1, 3 oder 12 Monate) angeboten. Es handelt sich nicht um ein Abonnement mit automatischer Verlängerung.
(2) Nach Ablauf der gewählten Laufzeit endet die Leistung automatisch. Eine Verlängerung erfolgt nur durch erneute Bestellung.
(3) Eine vorzeitige Kündigung des Phishing-Monitorings durch den Auftraggeber ist jederzeit zum Ende des laufenden Monats möglich. Bereits gezahlte Beträge für nicht in Anspruch genommene volle Monate werden anteilig erstattet.
(1) Der PDF-Report und alle vom Auftragnehmer erstellten Dokumente sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen betrieblichen Gebrauch.
(2) Die Weitergabe des Reports an Dritte (z. B. Versicherungen, Auditoren, Behörden) ist zum Zweck der Nachweisführung gestattet. Eine kommerzielle Verwertung, Vervielfältigung oder Weiterverkauf ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
(3) Die Fragen, Methodik und Auswertungslogik der Risikoanalyse sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die branchenspezifische Auswahl ist nur einmal möglich, um den Schutz der Analyseinhalte zu gewährleisten.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.
(4) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.